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Beitragsordnung
| 1. |
Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. |
| 2. |
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
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Erwachsene |
72,00 € |
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unter 12 Jahren |
32,00 € |
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Kindern über 12 Jahren |
52,00 € |
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| 3. |
Der Mitgliedsbeitrag ist am 15.4. eines jeden Jahres fällig und ohne besondere Aufforderung zu entrichten ( Satzung § 5 Abs. 2 und 3). Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschriftverfahren im 1. Kalendermonat eingezogen.
- Die Aufnahmegebühr beträgt 0,00 €.
- Umlagen und Sachleistungen können von den Mitgliedern erhoben werden.
Hierzu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig.
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| 6. |
Jedes aktive Mitglied im Alter von 16 bis 60 Jahren muss pro Jahr 1,0 Arbeitsstunden zur Pflege der vereinseigenen Anlagen leisten. Nicht abgeleistete Stunden werden mit je 10 € berechnet. Arbeitsstunden sind nicht übertragbar. |
| 7. |
Die Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden. |
Beschlossen, am 08.10.2007
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